Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Verkäufe und Lieferungen der ROTOP Pharmaka GmbH (nachfolgend „ROTOP“) erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen, die der Kunde durch Erteilung des Auftrags oder die Entgegennahme der Lieferung anerkennt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die Geltung abweichender oder ergänzender Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Bestellungen werden schriftlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail angenommen. Mit der ersten Bestellung ist das ROTOP-Bestellformular komplett auszufüllen – bei Folgebestellungen genügt die Angabe der Kundennummer und ggf. der internen Auftragsnummer.

3. Lieferungen erfolgen schnellstmöglich: nicht radioaktive Produkte bei Bestellungen bis 12:00 Uhr regelmäßig am Folgetag, radioaktive Produkte nach Vereinbarung. Dem beauftragten Transportunternehmen wird eine Karenzzeit zur Auslieferung radioaktiver Ware gewährt wird. Diese Karenzzeit geht auf den Empfänger über, ohne dass es einer gesonderten Genehmigung bedarf. Der Transport erfolgt durch ein von uns beauftragtes Unternehmen und auf dem nach unserem Ermessen geeigneten und günstigsten Versandweg. Freitags und vor Feiertagen erfolgt regelmäßig kein Versand. Empfangsbestätigungen oder Annahmeverweigerungen müssen mit Namen, Datum und Uhrzeit unterzeichnet werden.

4. Es gilt grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Preisliste bzw. Preisvereinbarung und die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer. Sonderwünsche hinsichtlich Verpackung und Versand gehen zu Lasten des Käufers. ROTOP kann aus begründetem Anlass Teillieferungen vornehmen. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Käufers, auch wenn sie versandkostenfrei geliefert werden.

5. Die Rechnungsstellung erfolgt mit der Lieferung. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge unter Angabe der Rechnungsnummer zahlbar. Bei erfolglosem Ablauf der Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Rechnungsdatum tritt Verzug ein. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.

6. Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass er die Ware nach Lieferung überprüft und uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch drei Werktage nach Lieferung mitteilt; verborgene Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. Soweit die Ware mit einem Mangel behaftet ist, sind wir nach eigener Wahl zur für den Kunden kostenlosen Beseitigung des Mangels oder ersatzweisen Lieferung einer mangelfreien Ware berechtigt. Ordnungsgemäß gelieferte und mangelfreie Ware wird weder zurückgenommen noch umgetauscht. Die Verjährungsfrist beträgt 12 Monate seit Ablieferung der Ware beim Kunden.

7. Unverlangt eingesandte Retouren, die verfallen, überaltert oder verdorben sind, werden von ROTOP vernichtet. Es besteht kein Anspruch auf Rückgabe an den Absender, wenn durch das allgemeine Aussehen oder den Ablauf des Verfalldatums eine Rückgabe für ROTOP aus Qualitätsgründen nicht mehr zu verantworten ist. Die gesetzlichen Vorgaben zur Qualitätssicherung bei Arzneimitteln gelten entsprechend.

8. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen ROTOP und dem Abnehmer Eigentum von ROTOP. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwertes bei ROTOP. Der Abnehmer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Abnehmer schon jetzt an ROTOP ab. ROTOP nimmt diese Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung und des Einziehungsrechts von ROTOP ist der Abnehmer zur Einziehung so lange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen gegenüber ROTOP nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf Verlangen von ROTOP hat der Abnehmer die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen an ROTOP zu machen und dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesamten zu sichernden Forderungen von ROTOP um mehr als 10 %, so ist der Kunde berechtigt, insoweit Freigabe zu verlangen. Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht und unbestritten oder rechtskräftig ist.

9. Bei höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Mangel an Rohmaterialien, Behinderung der Transportmittel, Arbeitskampfmaßnahmen, widrigen Wetterverhältnissen oder Umweltereignissen gewähren wir keinen Ersatzanspruch. Wir sind berechtigt, den vereinbarten Verkauf aufzuheben oder die Lieferung zu einem späteren Termin vorzunehmen. Für die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen kann keine Gewähr übernommen werden. Radioaktive Lieferungen innerhalb der gewährten Karenzzeit führen nicht zur Kürzung des Rechnungsbetrages. Von Regressansprüchen Dritter stellt der Kunde ROTOP frei. Für Schäden, verursacht durch unsachgemäße Handhabung oder Lagerung übernimmt ROTOP keine Haftung.

10. Sämtliche im Rahmen des Vertragsverhältnisses entstehenden Daten werden unter Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet. Als Lieferfirma sind wir berechtigt, Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs mit den Kunden zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln. Ergänzende Angaben zu den datenschutzrechtlichen Bestimmungen finden Sie unter der Anlage 1.

11. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Dresden; Gerichtsstand ist Dresden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Wareneinkauf (CISG).

Ist eine Bestimmung des Kaufvertrags oder dieser Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Datum der letzten Änderung: 01.03.2024